Tieffrequenter Schall
unbekannter Herkunft

“International wird für den Infraschall (engl. infrasound) der Frequenzbereich von 1-20 Hertz (Hz) ausgewiesen. Tieffrequenter Schall ist nicht eindeutig definiert.”

Infraschall und tieffrequenter Schall | Allum

“In einer ‘Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall – Entwicklung von Untersuchungsdesigns für die Ermittlung der Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen durch unterschiedliche Quellen’ des Umweltbundesamtes vom Juni 2014 wird betont, dass die Normen DIN 45680 bzw. ISO 7196 für die Beurteilung von Infraschall einer Revision bzw. Weiterentwicklung bedürfen (Krahé et al. 2014).”

Infraschall und tieffrequenter Schall | Allum

Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall (umweltbundesamt.de)
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“Infraschall ist Schall, dessen Frequenz unterhalb der menschlichen Hörfläche, also unterhalb von 16 Hz liegt. Infraschall kommt überall in der natürlichen Umgebung vor, wird aber auch künstlich erzeugt, beispielsweise im Verkehrswesen oder durch technische Geräte.”

de.wikipedia.org/wiki/Infraschall

Als Infraschall bezeichnet man Luftschallwellen unterhalb des menschlichen Hörbereiches. Infraschall liegt definitionsgemäß zwischen 0,1 und 20 Hz, tieffrequenter Schall unterhalb von 100 Hz.

umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/laermwirkung/tieffrequente-geraeusche#gesetzliche-bestimmungen-zu-tieffrequentem-schall

Die Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz und in der TA-Lärm berücksichtigen keinen Infraschall: ‘Die DIN 4109 enthält derzeit keine Hinweise, wie mit tieffrequenten Geräuschen umzugehen ist. Die DIN 45680: 1997-03, auf die die TA Lärm verweist, berücksichtigt durch die Hörschwelle LHS aktuell nur 50 % der Hörenden, d. h. sie schützt nur 50 % der Bevölkerung. Des Weiteren ist das Kriterium für Voruntersuchungen LC – LA > 20 dB nicht hinreichend. Ein Beurteilungsverfahren existiert darüber hinaus nur für gewerbliche Anlagen im Beiblatt 1.'”

pub.dega-akustik.de/DAGA_2012/data/articles/000465.pdf
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“Bei näherer Betrachtung der Ergebnisse stechen besonders die Begriffe „Dröhnen“, „Brummen“ und „Pulsieren“ als auffällige Charakteristika hervor. Das Merkmal „Dröhnen“ ist bei allen Infraschall-Szenarien (Szenarien 1-4) deutlich ausgeprägt. Während die Szenarien 1 bis 3 zudem einen deutlichen Ausschlag des Merkmals „Pulsieren“ zeigen, wird dem Szenario 4 stattdessen deutlicher das Merkmal „Brummen“ zugeschrieben.
Für die Ruhebedingung tritt hingegen keines der Merkmale wesentlich hervor, die höchste Ausprägung wird hierbei mit 1,9 Skalenpunkten für das Merkmal „Brummen” erreicht.”

163/2020 Abschlussbericht, S. 100: Lärmwirkungen von Infraschallimmissionen (umweltbundesamt.de)

“Lärmschutz, der lediglich auf eine Wahrnehmbarkeit (A-Bewertung von Quellen / Immissionen) abstellt, wird der Problematik nicht gerecht und bietet nur Scheinsicherheit – was objektiv auf eine Erhöhung der Gefährdung hinausläuft.”

www.itsw-ev.de/unsere-arbeit

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